Aufgrund der pandemischen Lage wird das Konzert leider abgesagt. Es gibt keinen Ersatztermin. Bereits erworbene Tickets werden erstattet oder können gespendet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Vorverkaufsstelle oder per Mail an info@kk-uelzen.de
LEITUNG Christian Simonis
Mit Werken von Johann, Josef und Eduard STRAUSS, MILLÖCKER, VON SUPPÉ, KALMAN, ZIEHRER, BULLERJAHN, LEHÁR
Das Neujahrskonzert bestreitet das Orchester zum Jahresauftakt mit dem ehemaligen Chefdirigenten und Geschäftsführer Christian Simonis. Bei den schwungvollen Walzer- und Polkaklängen ist jeder noch so hartnäckige Kater schnellsten weggeschunkelt. Prosit Neujahr!
BULLERJAHN – ein solch ausgefallener Name kommt nicht von ungefähr, sondern geht zurück auf eine Göttinger Persönlichkeit: Rudolf Bullerjahn wurde 1856 in Berlin geboren und 1886 städtischer Musikdirektor in Göttingen. 1890 kündigte er diese Stelle, da sich der Göttinger Magistrat weigerte, das Orchester auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen. Wir holen ihn nun – wie auch unseren ehemaligen Chefdirigenten und Geschäftsführer Christian Simonis – zurück nach Göttingen und präsentieren seine Polka francaise „Neckereien“ neben zahlreichen Klassikern und Neuentdeckungen der Wiener Neujahrskonzertkultur. Und so kommen Sie mit uns garantiert schwungvoll in ein neues Jahr, in dem dann hoffentlich alles wieder so ist, wie wir es uns wünschen – und wie wir es eigentlich kennen.
Dauer: ca. 2 Stunden inkl. Pause
GÖTTINGER SYMPHONIE ORCHESTER
gefördert von:
Vorverkauf
€ 28,–
€ 24,– für Mitglieder
€ 10,– für Schüler/Studenten
ABENDKASSE
zzgl. € 2,– (außer Mitglieder)
GRUPPENRABATT
für 10 Vollzahler – 1 Freikarte
CORONA-HINWEIS:
Es gilt die 2-G-Regelung verschärft:
• Einlass erfolgt gegen Nachweis für vollständig Geimpfte und Genesene
• Mindestabstand 1,5 m
• Maskenpflicht bis zum Sitzplatz, während der Vorstellung darf die Maske abgenommen werden.
• Kontaktnachverfolgung (durch Hinterlegung der Kontaktdaten beim Kauf des Tickets)
• Gastronomie ist geschlossen
Von der 2G-Regel ausgenommen:
• Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
• Gäste, die mit einem Attest belegen können, dass eine Impfung für sie aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
• Schwangere und stillende Mütter.
• Menschen, die an einer klinischen Studie teilnehmen
Es wird in diesen Fällen ein ärztliches Attest und der Nachweis über einen aktuellen (24 Std.) negativen Antigen-Schnell-Test beim Einlass benötigt.